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Spenderservice

Spendenabsetzbarkeit: Steuerbonus für SpenderInnen

Mit 1. Dezember 2015 sind Spenden an Kolping Österreich (SO2566) steuerlich absetzbar. Sie müssen dazu lediglich Ihre Einzahlungsbelege sammeln (Zahlscheine, Abbuchungsaufträge, Kontoauszüge mit Überweisungsaufträgen, etc.). Den Gesamtbetrag Ihrer Spenden können Sie in Ihrem Jahresausgleich (Unselbstständige) oder in Ihrer Einkommensteuererklärung (Selbstständige) geltend machen.

Ihre gesamten Jahresspenden können Sie bis zu einer Höhe von 10 % Ihrer Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben beim Finanzamt von der Steuer absetzen.

Die Formulare für den Jahresausgleich bzw. die Steuererklärung stehen auf der Website des Finanzministeriums zum Download bereit.

Ab 2017 werden die Spenden automatisch von Kolping Österreich an das Finanzministerium gemeldet.

Wie funktioniert das?

  1. Spenden Sie an "Kolping Österreich" (z.B. für eines unserer Entwicklungs- und Sozialprojekte, für das Projekt des Monats oder eine allgemeine Spende).
     
  2. Füllen Sie nachstehendes Formular aus oder senden Sie uns Ihren vollständigen Namen wie am Meldezettel und ihr Geburtsdatum per Post, per Fax oder per E-Mail. Nur wenn Sie uns die vollständigen und korrekten Daten übermitteln, wird Ihre Spende steuerlich geltend gemacht
     
  3. Kolping Österreich übermittelt Ihre Jahresspendensumme direkt an das Finanzamt. In Ihrer Einkommenssteuererklärung scheint der volle Betrag auf.

Spendenabsetzbarkeit

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