In dieser sozialpädagogischen Wohngemeinschaft für Kinder und Jugendliche von 5 bis 18 Jahren bieten wir in Zusammenarbeit mit der Jugendwohlfahrt des Landes Niederösterreich neun Kindern und Jugendlichen, v.a. Geschwistern, ein neues Zuhause, die infolge von Vernachlässigung, Missbrauch, Gewalt, Obdachlosigkeit oder ähnlichen Gründen nicht bei ihren Familien aufwachsen können.
Sich in Beziehung setzen, das meint verantwortliches Dasein, Grundbedürfnisse absichern, unterstützen, fördern, zuhören, sich auseinander setzen. Beziehung heißt auch Grenzen setzen, Regeln vereinbaren und Konfrontation. Eine intensive sozialpädagogische Betreuung und Anleitung der Kinder und Jugendlichen soll zur Alltagsbewältigung führen und eine Hilfe beim Ausgleich von Entwicklungsdefiziten, sowie bei der Identitätssuche, sein und Schwierigkeiten in der Schule oder am Arbeitsplatz bewältigen helfen.
Die Anfrage nach einem Wohnplatz erfolgt immer über die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
Kinder & Jugendliche im Alter von 5 bis 18 Jahren, die infolge von Vernachlässigung, Missbrauch, Gewalt, Obdachlosigkeit oder ähnlichen Gründen nicht bei ihren Familien aufwachsen können. Beiderlei Geschlechts (vorrangig Geschwisterreihen).
- 9 Wohnplätze mit sozialpädagogischer Betreuung und Begleitung
- für Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 18 Jahren
- Rund-um-die-Uhr Betreuung
- Förderung der emotionalen, motorischen, schulischen Entwicklung
- Förderung von Beziehungsfähigkeit
- Entwicklung von Gemeinschaftsfähigkeit
- Entwicklung eines positiven Selbstwertes
- Vermittlung von Werten und Sinn
- Alltagsbewältigung
- Förderung der Lernmotivation
- Einzelgespräche/Einzelbetreuung und Gruppenarbeit
- Elternarbeit, nach Möglichkeit - Führen von Familiengesprächen
- Kontakt DSA/Jugendamt
- Freizeitgestaltung
- Lernhilfe/Aufgabenbetreuung
- Kontakt zu Schule und Arbeitgebern
- Kontakt zu verschiedenen Behörden/Ärzten, etc.
- in Zusammenarbeit mit der Niederösterreichischen Jugendwohlfahrt
Aus den folgenden Gründen kann es zu einer Aufnahme der Kinder/Jugendlichen kommen:
- Vernachlässigung in der Familie
- Missbrauch
- Physische und psychische Gewalt
- Obdachlosigkeit der Familie
- Tod von Angehörigen
Die Kontaktaufnahme erfolgt immer über die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Nach der Anfrage wird mit dem/r Sozialarbeiter/in ein Vorstellungstermin vereinbart und die Möglichkeit der Aufnahme sowie die Details der Betreuung geklärt.
Folgende Personen können nicht aufgenommen werden:
- Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung
- Jugendliche mit akuter Alkohol- oder Drogenproblematik
- Kinder und Jugendliche mit Gefahr akuter Selbst- und/oder Fremdverletzung
Unser Team
Sozialpädagogische Wohngemeinschaft für Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 18 Jahren (Kinder- und Jugendhilfe).
KIWOGE - Sozialpädagogische Kinderwohngemeinschaft in Mistelbach
Pater-Helde-Straße 17/22130 MistelbachMerkmale
- für Kinder
- Opferschutz
- Krisenunterbringung
- sozialpädagogisches Wohnen
Gefördert durch


Merkmale
- für Kinder
- Opferschutz
- Krisenunterbringung
- sozialpädagogisches Wohnen